Johann „Hans“ Georg Ehard wurde am 10. November 1887 in Bamberg geboren. Er war das einzige Kind von August Georg Ehard, Stadtkämmerer von Bamberg, und dessen Ehefrau Kunigunda (geborene Conrad).
Hans Ehard wuchs in der Wildensorger Straße 2, am Fuß der Villa Remeis, in einer Städtischen Mietwohnung auf. Von dort aus besucht er die Domschule. Um die Jahreswende 1899/1900 bezog die Familie eine Wohnung im städtischen Anwesen Kranen 12 (Hochzeitshaus), da es wesentlich näher am Alten Gymnasium in der Austraße, das Hans Ehard besuchte, lag. Am Alten Gymnasium legte Ehard 1907 die Reifeprüfung mit vorzüglichen Noten ab. Nach dem Abitur und nach kurzer Studienzeit am Bamberger Lyzeum studierte Ehard Rechts- und Staatswissenschaften – zunächst in München, später in Würzburg. Dort legte er 1911 die 1. Staatsprüfung mit sehr gutem Ergebnis ab. Bereits ein Jahr später, im Jahre 1912, promovierte er bei dem angesehenen Völkerrechtler Albert Mendelsohn-Bartholdy mit dem Thema „Der Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung“ zum Dr. jur. Seine praktische juristische Ausbildung leistete er unter anderem am Bezirksgericht Bamberg ab.
Hans Ehard heiratete 1916 Anna Eleonore („Annelore) Maex (1891-1957), das zweite von vier Kindern einer angesehenen und wohlhabenden Bamberger Familie. Nach ihrem Tod heiratete Ehard 1960 Dr. Sieglinde Odörfer, damals Oberregierungsrätin im bayerischen Wirtschaftsministerium.
Nach dem Militärdienst im Ersten Weltkrieg wurde er im Jahr 1919 aufgrund seines hervorragenden Prüfungsergebnisses und der sehr guten fachlichen und charakterlichen Beurteilung in das bayerische Justizministerium berufen und mit den Aufgaben eines III. Staatsanwaltes beim Landgericht München I betraut. 1921 wurde Hans Ehard zum Amtsrichter befördert, bereits ein Jahr später folgte die Ernennung zum II. Staatsanwalt am Landgericht München I.
Auch die politischen Wurzeln Hans Ehards liegen in Bamberg. Als die bayerische Regierung 1919 von Bamberg aus regierte, kam Ehard wohl bereits mit Angehörigen der Regierung und des Parlaments in Berührung. Darüber hinaus stieß er auch als Staatsanwalt auf die Politik, als er 1923 in Vertretung des Oberstaatsanwaltes im Hochverratsverfahren gegen Ludendorff und Hitler die Angeklagten verhören musste. Dabei gelang es ihm erstmals in der gesamten Untersuchung, Hitler zu einer umfassenden Aussage zu bewegen, weil er auf Protokollanten und Zeugen beim Verhör verzichtete. 1931 erfolgte die Ernennung zum Ministerialrat. Während der Weimarer Republik gelang es Ehard einen Beitritt zur NSDAP zu vermeiden. In diesen Jahren erfuhr Ehards richterliche Tätigkeit durch mehrere zusätzliche Funktionen eine Erweiterung, 1934 wurde er stellvertretender Vorsitzender des Erbhofgerichts München, 1936 stellvertretender Vorsitzender des Jusitzprüfungsamtes München und 1942 Vorsitzender des Deutschen Ärztegerichtshofes München.
Nach dem Zweiten Weltkrieg trat Ehard 1945 in die CSU ein. In diesem Jahr war er kurzzeitig im Kabinett Schäffer Justizminister, anschließend im Kabinett Hoegner Staatssekretär im Bayerischen Justizministerium und Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung. Bei den Landtagswahlen 1946 stellte die CSU-Bamberg Hans Ehard als Direktkandidat. Auf dem Wahlplakat hieß es „Er kennt sein Bamberg und ist berufen, für sein Bamberg zu sprechen“. Trotz namhafter Gegenkandidaten wie Thomas Dehler (FDP) erhielt Ehard 51,9% der Stimmen im Stimmkreis Bamberg-Stadt. Besonders wichtig wurde für Bamberg der ständige Einsatz Hans Ehards für die Hochschulen in Bamberg, ebenso für die wirtschaftlichen Angelegenheiten, etwa der Wiederaufbau der Greiff-Werke oder die Eröffnung der Kettenbrücke 1953 sowie die Einweihung des Bamberger Hafens. Hohen Einfluss hatte Ehard auch auf den kulturellen Bereich. Er unterstützte finanziell und ideell die Gründung des Bühnenvolksbundes und die Bamberger Symphoniker sowie zahlreiche Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise am Dom oder der Altenburg. Seine Verdienste für seine Heimatstadt Bamberg spiegelte sich auch in der Verleihung der Ehrenbürgerwürde der Stadt Bamberg 1952 wider.
Am 21. Dezember 1946 wurde der gebürtige Bamberger mit 121 (von 147) Stimmen zum Bayerischen Ministerpräsidenten gewählt. In seiner Ansprache vor dem Landtag erklärte er: „Ich bin ein Mann des Rechts. Ich habe mich immer bemüht, Gerechtigkeit zu üben, meine Entscheidungen nach der Menschenwürde auszurichten und die menschliche Persönlichkeit zu achten. Ich will … weiterhin ein Mann des Rechts bleiben.“ Zunächst stand Ehard der Regierung aus einer Koalition von CSU, SPD und WAV (Wirtschaftliche Aufbau-Vereinigung) vor. Als die SPD ihre Minister zurückzog, bildete Ehard am 21. September 1947 eine reine CSU-Regierung, und blieb Ministerpräsident bis zum 14. Dezember 1954. Hans Ehard war zudem von 1949 bis 1955 Parteivorsitzender der CSU. Das Resümee über seine Amtszeit lautete: „Alles in allem kann festgestellt werden, dass in Bayern während der vergangenen Jahre ein sehr umfangreiches Arbeitsprogramm erfolgreich bewältigt worden ist.“ Nach dem gesundheitsbedingen Rücktritt von Hanns Seidel wurde er vom 26. Januar 1960 bis 11. Dezember 1962 erneut Bayerischer Ministerpräsident. Unter seiner Führung wurde die Entwicklung Bayerns zum modernen Industrieland wesentlich vorangetrieben. Im Alter von mittlerweile weit über 70 Jahren übernahm Hans Ehard 1962 im Kabinett Goppel bis zum 5. Dezember 1966 wiederum das Justizministerium, ehe er sich vollständig aus der Politik zurückzog.
Hans Ehard verstarb am 18. Oktober 1980 in München. Am 23. Oktober 1980 wurde er auf dem Waldfriedhof mit einem Staatsbegräbnis beigesetzt.
Melanie Huml, MdL